Individuelle Kommunikation, Mandats- und Vertragbeziehungen
Bei jeder individuellen Kommunikation mit uns, sei sie durch Sie oder durch uns initiiert, können personenbezogene Daten entstehen. Gleiches gilt im Rahmen jedes Mandats-, Beratung- oder sonstigen Vertragsverhältnisses. Sämtliche an uns übermittelte Korrespondenz und alle aus anderer Quelle entstehenden Daten werden von uns im Rahmen unserer Tätigkeit automatisch gespeichert und aufbewahrt. Das betrifft alle enthaltenen Informationen.
Die bei uns in diesem Zusammenhang anfallenden Daten werden grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet, der sich aus der Sonderbeziehung ergibt, also insbesondere im Rahmen unseres Tätigwerdens für Sie.
Eine Weitergabe der Informationen an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, sie vollzieht sich im Rahmen der uns erteilten Vollmacht und/oder Untervollmacht oder sie wird explizit von Ihnen gewünscht bzw. freigegeben oder ist zum Beispiel aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften oder Anordnungen zwingend. Eine Weitergabe erfolgt demgemäß z.B. im Rahmen unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit für Sie gegenüber Gerichten, der Gegenseite, Behörden und Sachverständigen, soweit erforderlich.
Der Zeitraum der Speicherung und Aufbewahrung durch uns erstreckt sich auf die Dauer der Durchführung der Sonderbeziehung, im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auch auf deren Dauer. Falls Daten für die Durchsetzung unserer eigenen Ansprüche erforderlich sind oder werden können, werden diese darüber hinaus, soweit erforderlich, vorgehalten.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen ist Art. 6 I lit. a, b, f DSGVO. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, mit uns Kontakt aufzunehmen oder Kontaktanfragen unsererseits zu erwidern und damit Daten bereitzustellen. Sie sind auch nicht verpflichtet, mit uns eine vertragliche oder vorvertragliche Sonderbeziehung zu begründen und auf diese Weise Daten bereitzustellen. Im Rahmen bestehender Sonderbeziehungen können Sie allerdings verpflichtet sein, Daten zur Verfügung zu stellen, insbesondere aufgrund vertraglicher oder quasi-vertraglicher Nebenpflichten. Es können in diesem Rahmen auch Obliegenheiten zur Bereitstellung bestehen. Beides trifft insbesondere im Rahmen eines laufenden Mandatsverhältnisses vorbehaltlich eines Rechts zu seiner Beendigung zu. Innerhalb einer solchen Sonderbeziehung informieren wir sie gerne jederzeit über die diesbezügliche Rechtslage.
Zum Schutz Ihrer Daten bei uns ergreifen wir geeignete Sicherheitsmaßnahmen auf dem jeweiligen Stand der Technik.