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Kanzlei Schultes

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Aushangpflichtige Gesetze

Arbeitgeber sind wir gesetzlich verpflichtet, zahlreiche Gesetzes- oder Verordnungstexte für alle Mitarbeiter „auszuhängen“. Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerschutzgesetze, die allen Beschäftigten bekannt gemacht werden sollen. Nachfolgende haben wir eine Auswahl an aushangpflichtigen Gesetze aufgeführt und verlinkt. Durch Anklicken des jeweiligen Gesetzes werden Sie auf den jeweiligen Gesetzestext in der aktuellen Fassung weitergeleitet.